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01. |
Für alle gelieferten Produkte im Bereich Multimedia,
CD-Produktion, Medien-Produktion sowie WebDesign gilt ein einmaliges
Nutzungsrecht.
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Sofern nichts anderes vereinbart wird, werden alle kreativen
Leistungen analog dem Urhebergesetz nur zur einmaligen Nutzung erworben.
Die Verwendung von Screendesign, didaktischem Konzept, Benutzerführung
in anderen als den im Auftrag spezifizierten Anwendungen und Produkten
muß durch Lizenzzahlungen abgegolten werden. Der Quellcode der
Anwendungen bleibt im Besitz der Firma Knöfel's Internet & Foto Scheune
(in Zukunft K-IFS genannt). |
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02. |
Lizenzen für fremdproduzierte mediale Komponenten
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wie Musik, Text, Bilder und/oder Video, welche geliefert werden,
sind vom Auftraggeber zu erwerben und der Erwerb der Firma K-IFS nachzuweisen.
Auskunft über Lizenzkosten bzw. Hilfe bei der Recherche nach Rechteinhabern
erhalten Sie bei
CMMV - Clearingstelle Multimedia
für Verwertungsgesellschaften
von Urheberrechten GmbH
Rosenheimer Str. 11
81667 München
Tel. (089) 48 003-224
Fax (089) 48 003-357
E-Mail kontakt@cmmv.de
URL
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03. |
Runtime-Lizenzen für notwendige Module
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sind, falls notwendig, vom Auftraggeber zusätzlich zu der von K-IFS geleisteten Arbeit in ausreichender Anzahl zu erwerben. |
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04. |
Die Zahlung des Honorars für K-IFS
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erfolgt zu ca. 25% bei Auftragserteilung, ca. 25% nach Abgabe des
Pflichtenheftes sowie die Restzahlung bei Fertigstellung des Auftrages. |
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05. |
Sämtliche Aufgaben bzw. Kundenwünsche
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werden zusammen mit den vorgeschlagenen Lösungen in einem Pflichtenheft schriftlich festgehalten. Dieses wird vom Kunden und von K-IFS unterzeichnet und ist als bindender Vertrag zu betrachten. |
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06. |
An die vereinbarten Leistungen und Preise
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wird sich K-IFS halten. Sollten nicht vorhersehbare Komplikationen eintreten,
wird der Kunde umgehend unterrichtet und sein Einverständnis für
mögliche Teuerungen eingeholt. Durch gründliche Recherche im
Vorfeld wird K-IFS solche Möglichkeiten jedoch weitgehend versuchen,
auszuschließen. |
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07. |
Über die vereinbarten Leistungen hinausgehende Wünsche
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bzw. Änderungen, welche als Erweiterungen des Leistungsumfanges
anzusehen sind, sind als neuer Auftrag zu betrachten und entsprechend
zu behandeln. Dazu gehört ebenfalls die erneute Anfertigung eines
Pflichtenheftes sowie die Anerkennung aller bisher aufgeführten
Punkte. |
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08. |
Präsentationen
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werden generell nicht kostenlos geliefert. Der Arbeitsaufwand dafür
ist ebenso wie jener für ein vollständiges Projekt zu bezahlen. |
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09. |
Diese AGBs gelten
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zusätzlich zu den bereits vorhandenen und sind lediglich
die speziellen Erweiterungen für den Bereich WebDesign. |
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10. |
Gerichtsstand
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ist Frankfurt/O.
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11. |
Im Fall der ganz oder teilweisen Ungültigkeit
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einer AGB-Klausel (§6 Abs.1 AGB-Gesetz), tritt an dieser Stelle
eine gültige, welche dem Sinn und Zweck entsprechend ist, ein. |